BILANZIERUNG
Durch die Berufsberechtigung als öffentlich bestellter Bilanzbuchhalter biete ich folgende Leistungen sowohl für Steuerberatungskanzleien als auch für Wirtschaftsunternehmen an:
- Einrichtung von Bilanzierungssystemen und die damit zusammenhängenden Beratungsleistungen
- sämtliche Berechtigungen der öffentlich bestellten Buchhalter: Buchhaltung
- sämtliche Berechtigungen der öffentlich bestellten Personalverrechner: Personalverrechnung
- Abschluss von Büchern (Erstellung von Bilanzen) nach Unternehmensrecht (UGB) oder anderen Vorschriften im Rahmen des § 221 (1) UGB (bis zur Größe der Kleinstkapitalgesellschaften)
- Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung, Abfassung und Übermittlung als Bote (siehe Personalverrechnung)
- Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben (ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof)
- Vertretung in Angelegenheiten des COVID19-Förderungsprüfungsgesetzes (CFPG)
- Akteneinsicht auf elektronischem Wege ggü. den Abgabenbehörden des Bundes sowie das Stellen von Rückzahlungsanträgen
- Erbringung von Beratungsleistungen innerhalb des Berechtigungsumfanges
- Beratung in Angelegenheiten der Sozialversicherung (Beiträge, Versicherung, Leistung)
- Vertretung und Beratung im Zusammenhang mit gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften (Beitragsangelegenheiten)
- Vertretung bei Einrichtigungen des Arbeitsmarktservices, der Berufsorganisationen, der Landesfremdenverkehrsverbände und bei anderen
in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden Tätigkeiten unmittelbar zusammenhängen - Vertretungen in Angelegenheiten der Kammerumlagen ggü. der gesetzlichen Interessensvertretungen
- Erbringung sämtlicher Nebentätigkeiten gemäß der Gewerbeordnung
- Gründung und Betrieb von interdisziplinären Gesellschaften mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und anderen gewerblichen Unternehmen
Die vorangehende Liste stellt einen Auszug dar, der volle Umfang der Berufsberechtigung Bilanzbuchhalter ist unter https://www.wko.at/site/bilanzbuchhaltung/berechtigungsumfang-bilanzbuchhalter.html abrufbar.
Der Vollständigkeit halber wird an dieser Stelle festgehalten, dass kein*e öffentliche*r bestellte*r Bilanzbuchhalter*in berechtigt ist, Jahressteuererklärungen für seine*ihre Klient*innen zu übermitteln. Diese Berechtigung obliegt einzig und allein den
Wirtschaftstreuhandberufen laut WTBG 2017 (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz).
Aufgrund der Berechtigung zur interdisziplinären Zusammenarbeit bestehen jedoch Kooperationen mit Wirtschaftstreuhänder*innen, welche die Erstellung, Prüfung und Abgabe der notwendigen Erklärungen übernehmen.